Einschreibung

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Ersteinschreibung

  • Voreinschreibung:

    Die Kinder muessen am letzten Januarsamstag im auf ihr Geburtsjahr folgenden Jahr voreingeschrieben werden. Auf diese Weise wird den Eltern garantiert, dass – sobald die Kinder das erforderliche Alter erreichen- sie an der Beobachtungsphase teilnehmen können.

  • Beobachtungsphase:

    Darunter ist jener Prozess zu verstehen, mit dem man feststellt, dass die Kinder in die Schule aufgenommen werden können. Normalerweise findet die Beobachtungsphase im Juni statt, an der jene Kinder teilnehmen, die in diesem Jahr 4 Jahre alt geworden sind. Die Entscheidung wird den Eltern mittels E-Mail mitgeteilt, damit sie umgehend die Einschreibung vornehmen können.