Die österreichische Regierung legt in ihrer Unterrichtsgesetzgebung die Voraussetzungen für
den Erwerb des österreichischen Reifeprüfungszeugnisses fest.
Im 1. Semester des IV. Bachillerato beginnen die SchülerInnen mit der Ausarbeitung ihrer
Vorwissenschaftlichen Arbeit (VWA) in einer der drei Schulsprachen. Die entsprechenden
Erwartungshorizonte werden durch die Schulaufsicht des Bundesministeriums für Bildung,
Wissenschaft und Forschung genehmigt. Im V. Bachillerato legen die SchülerInnen ein
Exemplar ihrer VWA vor und schließlich erfolgt in einer 3. Etappe die Präsentation und
Diskussion der Arbeit vor der entsprechenden VWA-Kommission.
Für weitere Informationen besuchen Sie: VWA